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   BSG, 17.05.1973 - 12 RJ 354/72   

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https://dejure.org/1973,3234
BSG, 17.05.1973 - 12 RJ 354/72 (https://dejure.org/1973,3234)
BSG, Entscheidung vom 17.05.1973 - 12 RJ 354/72 (https://dejure.org/1973,3234)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 1973 - 12 RJ 354/72 (https://dejure.org/1973,3234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfrage beim Versicherungsträger - Unvollständige Auskunft - Absehen von Antragstellung - Antrag auf Rente - Berufsschutz - Wartezeit - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Arbeitsunfall

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1768 (Ls.)
  • DVBl 1973, 793
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60

    Zu einem Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit; Wechsel der

    Auszug aus BSG, 17.05.1973 - 12 RJ 354/72
    solchen Beiträgen Rechtsfolgen erwachsen, die überhaupt geeignet sind, Ansprüche auszulös en, d° h° mindestens 60 Monatsoeiträge (Hinweis auf BSG 19, 279), sei auf den Ausnahme..äall der Wartezeitfiktion des 5 1252 RVO zu übertragen (Hiiweis auf SozR Nr" 14 zu % 1254 RVO aF); in einem solchen Fall sei der berufliche Status maßgebend, den der Versicherte zur Zeit des Unfalls erreicht haMbEUR Lies sei hier der eines landwirtschaftlichen Gehilfen Solange der Kläger nur auf abhängige Arbeit verweisbar gewesen sei, sei er, weil er im wesentlichen nur sitzende Tätig ke iten habe verrichten können, als Arbeitskraft im .i1tschaftlichen\5ektor weitgehend ausgefallen; Kenntnisse für andere Arbeitsplätze habe er nicht erworben° sine rechtlich beachtliche Änderung sei aber eingetreten x -1s der} 1äger im Juli 1961 den Hof übernommen habe, Wenn auch der Kläger den Hof schon längere Zeit vor dem Tod des Vaters wegen d ssen Krankheit allein geführt habe, sei die Änderung doch in -wirtschaftlicher Hinsicht wesentlich, weil dem Kläger nunmehr als Unternehmer der ("").

    Die Verurteilung der Beklagten zur Rentengewährung für die Zeit von Februar 1959 bis Juli 1961 kann jedoch nicht aufrecht el halten werden" Allerdings iolgt der Senat nicht der Auffassung, bei fiktiver Ua1tezeiterfüllung nach 5 1252 RVO sei nicht von einer qualifizierten Beru1stätigkeit auszugehen" weil sie nicht Grundsätzen in BSG 19, 279 und.

  • BSG, 24.02.1965 - 4 RJ 29/63

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anforderungen an die Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 17.05.1973 - 12 RJ 354/72
    SG ist, wie sein Hinweis auf BSG 22, 265 zeigt, bei der wendung des @ l246 RVO von der materiell-rechtlichen Aufng ausgegangen, daß ein Versicherter, dessen Versicherungsverhältnis auf Beiträgen aus abhängiger Beschäftigung beruht, nicht berufsunfähig ist, wenn er aus selbständiger Tätigkeit mindestens die Hälfte des Einkommens zu verdienen vermag, das durchschnittlich in dem früher abhängig ausgeübten Beruf erreicht wird, und wenn der Verdienst wesentlich auf dem Ge"raueh der geistigen und körperlichen Arbeitskraft beruht und nicht ausschlaggebend vom Einsatz finanzieller Mittel abhängt° Das LSG war also der Auffassung, daß nicht das gesamte Einkommen auf eigener voller körperlicher Mitarbeit eines Versicherten beruhen muß, daß es vielmehr genügt, wenn ein Versicherter, der nur beschränkt körperlich mitarbeiten kann, in der Lage ist, mehr den geistigen Anforderungen einer Betriebsführung gerecht zu werden, Von dieser sachlich-rechtlichen Auffassung geht offenbar auch der Kläger in seiner Revisionsbegründung aus, weil er dazu nur verbringt, sein Betrieb erfordere nur in ganz geringem Umfang geistige Tätigkeit°.
  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Über den der Bestimmung zugrunde liegenden Rechtsgedanken wird dann fingiert, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist durch den Begünstigten gewahrt ist (so BGH, ebenda, unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 15.7.1959 - V C 80.57 - BVerwGE 9, 89, 92 und BVerwG Urteil vom 24.6.1966 - VI C 72.63 - DVBl 1966, 857, auf BSGE 32, 60, 62 = SozR Nr. 15 zu § 1286 aF RVO und BSG Urteil vom 17.5.1973 - 12 RJ 354/72 - SozR Nr. 9 zu § 1252 RVO = DVBl 1973, 793 sowie auf BFH Urteil vom 22.4.1966 - VI 264/65 - BFHE 86, 148, 151) .
  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 10/19 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Über den der Bestimmung zugrunde liegenden Rechtsgedanken wird dann fingiert, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist durch den Begünstigten gewahrt ist (so BGH, ebenda, unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 15.7.1959 - V C 80.57 - BVerwGE 9, 89, 92 und BVerwG Urteil vom 24.6.1966 - VI C 72.63 - DVBl 1966, 857, auf BSGE 32, 60, 62 = SozR Nr. 15 zu § 1286 aF RVO und BSG Urteil vom 17.5.1973 - 12 RJ 354/72 - SozR Nr. 9 zu § 1252 RVO = DVBl 1973, 793 sowie auf BFHE 86, 148, 151) .
  • LSG Hessen, 24.09.2020 - L 1 KR 125/20

    Krankengeld ausnahmsweise auch bei verspäteter Krankmeldung

    Über den der Bestimmung zugrunde liegenden Rechtsgedanken wird dann fingiert, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist durch den Begünstigten gewahrt ist (so BGH, ebenda, unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 15.7.1959 - V C 80.57 - BVerwGE 9, 89, 92 und BVerwG Urteil vom 24.6.1966 - VI C 72.63 - DVBl 1966, 857, auf BSGE 32, 60, 62 = SozR Nr. 15 zu § 1286 aF RVO und BSG Urteil vom 17.5.1973 - 12 RJ 354/72 - SozR Nr. 9 zu § 1252 RVO = DVBl 1973, 793 sowie auf BFH Urteil vom 22.4.1966 - VI 264/65 - BFHE 86, 148, 151).".
  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Bedenken gegen die Zulässigkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs auch in Bereichen außerhalb des Verwaltungsaktes, insbesondere im Bereich einer angestrebten Leistung, vor allem einer Gewährung (vgl Wolff/Bachof/Stober, aaO, § 52 II 5 mwN), teilt der Senat nicht (vgl bereits BSGE 34, 124, 126 f = SozR § 29 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 25; BSG SozR § 1252 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 9 = DVBl 1973, 793, 794).
  • LSG Hessen, 24.09.2020 - L 1 KR 179/20

    SGB V

    Über den der Bestimmung zugrundeliegenden Rechtsgedanken wird dann fingiert, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist durch den Begünstigten gewahrt ist (so BGH, ebenda, unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 15.7.1959, V C 80.57 - BVerwGE 9, 89, 92 und BVerwG Urteil vom 24.6.1966 - VI C 72.63 - DVBl. 1966, 857, auf BSGE 32, 60, 62 = SozR Nr. 15 zu § 1286 a.F. RVO und BSG Urteil vom 17.5.1973 - 12 RJ 354/72 - SozR Nr. 9 zu § 1252 RVO = DVBl. 1973, 793 sowie auf BFH Urteil vom 22.4.1966 - VI 264/65 - BFHE 86, 148, 151).".
  • BGH, 27.06.1985 - IX ZR 17/85

    Wahrung der Ausschlußfrist bei falscher Auskunft einer zuständigen Behörde

    Infolgedessen wird fingiert, daß die Ausschlußfrist in einem solchen Fall gewahrt ist (so auch BVerwGE 9, 89, 92; BVerWG Urt. vom 24. Juni 1966 - VI C 72.63 = DVBl. 1966, 857; BSGE 32, 60, 62; BSG Urt. vom 17. Mai 1973 - 12 RJ 354/72 = DVBl. 1973, 793; BFHE 86, 148, 151).
  • LSG Bayern, 29.01.2002 - L 6 RJ 180/99

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsminderung;

    Unter Anwendung dieser Grundsätze ist der Kläger der Gruppe mit dem Leitberuf des ungelernten Arbeiters (keine Anlernzeit oder eine solche von weniger als drei Monaten, Arg. BSG-Urteil vom 29.03.1994 - 13 RJ 35/93 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45), zuzuordnen, weil er ohne einschlägige vorausgehende Ausbildung oder Berufsausübung einen Beruf ausgeübt hat, für dessen Beherrschung eine Einweisung vom sieben Tagen genügt hat (Berufsschutz ist vorliegend hingegen nicht bereits dadurch ausgeschlossen, weil der Kläger seinen Beruf schon vor Erreichen des sechzigsten Beitragsmonats am Anfang seines Berufslebens hat aufgeben müssen, vgl. BSG-Urteil vom 17.05.1973 - 12 RJ 354/72 = SozR Nr. 9 zu § 1252 RVO).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 - L 3 R 521/14
    Deshalb kann es nur darauf ankommen, welchen Beruf der Versicherte bis zum Eintritt des Arbeitsunfalles versicherungspflichtig ausgeübt hat und ob er durch den Arbeitsunfall in diesem Beruf berufsunfähig geworden ist (BSG, Urteil vom 17. Mai 1973 - 12 RJ 354/72 -, zitiert nach juris Rn. 26; vgl. auch BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 49/03 R -, zitiert nach juris Rn. 21, wonach, wenn ein Lehrberuf vor Erfüllung der 60-monatigen Wartezeit - aus anderen als gesundheitlichen Gründen - aufgegeben wird, er nicht als "bisheriger Beruf" und damit als Hauptberuf i.S.d. Rechtsprechung zum Recht der Rente wegen BU zugrunde gelegt werden kann).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 13 R 2688/12
    Ist die Berufsunfähigkeit aber aufgrund eines Tatbestandes eingetreten, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist, bestimmt sich der bisherige Beruf nach der zuletzt vor Eintritt des schädigenden Ereignisses ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung (BSG; Urteil vom 17. Mai 1973 - 12 RJ 354/72, Juris).
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